Diese Erklärung ist freiwillig
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern zur Barrierefreiheit.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Damit fällt diese Website nach unserer Einschätzung nicht in den Anwendungsbereich des BFSG. Eine gesetzliche Pflicht zu einer Erklärung zur Barrierefreiheit trifft uns ebenfalls nicht – diese besteht nach § 12b BGG für öffentliche Stellen.
Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem. Wer Barrierefreiheit verkauft, sollte zeigen, wie er es bei sich selbst hält.
Unser Maßstab
Wir richten diese Website an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA aus. Das ist derselbe Maßstab, den die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 heranzieht.
Wichtig zur Einordnung: Wir sagen nicht, dass diese Website die Stufe AA vollständig erfüllt. Wir sagen, dass wir daran arbeiten und offenlegen, wo wir stehen.
Was umgesetzt ist
Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar; das Menü, die Umschalter und die Aufklapp-Bereiche kommen ohne Maus aus.
Alle Inhalte funktionieren ohne JavaScript. Wer Skripte blockiert oder ein Hilfsmittel nutzt, das damit Probleme hat, sieht die vollständige Seite.
Es gibt eine Sprungmarke zum Hauptinhalt, eine durchgängige Überschriftenstruktur und ausgezeichnete Seitenbereiche für Screenreader.
Bedienelemente sind mindestens 44 mal 44 Pixel groß oder haben ein entsprechend vergrößertes Antippfeld.
Bewegung respektiert die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung. Wer sie aktiviert hat, bekommt die Seite ohne CSS-Animationen; nur das Video im Kopfbereich läuft weiter, siehe Bekannte Einschränkungen.
Das Video im Kopfbereich läuft ohne Ton und transportiert keine Information, die nicht auch im Text steht.
Bekannte Einschränkungen
Es liegt kein externer Prüfbericht vor. Die Einschätzung auf dieser Seite beruht auf einer eigenen Prüfung.
Wir haben noch nicht mit allen gängigen Hilfsmitteln gegengeprüft. Getestet wurde bisher gegen die Struktur im Quelltext, nicht gegen jede Kombination aus Screenreader und Browser.
Im Vorher-Nachher-Vergleich auf der Startseite zeigt die Vorher-Ansicht bewusst eine veraltete Website. Deren schwache Kontraste sind Teil der Darstellung und nicht als vorbildlich gemeint. Die zugehörigen Erläuterungen stehen als normaler Text daneben.
Scroll-Einblendungen laufen nur in Browsern, die CSS-Scroll-Zeitleisten unterstützen. In allen anderen Browsern erscheinen die Inhalte sofort und vollständig – sichtbar geht uns vor animiert.
Das Video im Kopfbereich der Startseite startet automatisch, läuft in Schleife und hat keine Schaltfläche zum Anhalten – auch bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“. Das weicht vom WCAG-Erfolgskriterium 2.2.2 (Pausieren, Beenden, Ausblenden) ab. Wir nehmen das bewusst in Kauf: Das Video ist stumm und trägt keine Information, die nicht auch im Text steht.
Wie wir geprüft haben
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Geprüft wurden Tastaturbedienung, Überschriftenstruktur, Alternativtexte, Farbkontraste, Größe der Bedienelemente und das Verhalten bei reduzierter Bewegung.
Erstellt am 12. August 2026, zuletzt überprüft am 9. September 2026.
Im Lauf vom 2. September wurden geprüft: Sprachauszeichnung, Sprungmarke zum Hauptinhalt, ausgezeichnete Seitenbereiche, Überschriftenhierarchie ohne Ebenensprünge, Alternativtexte aller Bilder und die Beschriftung aller Formularfelder. Ergebnis: 29 von 29 Seiten ohne Befund, 19 Bilder mit Alternativtext, 66 Formularfelder beschriftet.
Am 9. September folgte eine manuelle Prüfung im sichtbaren Browser: Tastaturbedienung der Startseite mit 61 Haltepunkten, Sprungmarke, Fehlerpfad des Kontaktformulars, Überschriftenstruktur und die Ansicht bei 320 Pixel Breite. Die automatische Prüfung mit Lighthouse ergab für Startseite und Leistungsseite jeweils 100 von 100 Punkten für Barrierefreiheit. Antippflächen stammen aus der Prüfung vom August. Wir überprüfen die Angaben, sobald sich die Website wesentlich ändert, mindestens aber einmal im Jahr.
Barriere melden
Wenn dir auf dieser Website etwas begegnet, das du nicht bedienen oder nicht erfassen kannst, sag uns Bescheid. Das ist die schnellste Art, wie wir davon erfahren.
E-Mail: info@juna-web.com
Kontaktformular: juna-web.com/kontakt
Bitte beschreibe kurz, um welche Seite es geht und was nicht funktioniert hat. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und sagen dir ehrlich, ob und wann wir es beheben können.
Du kannst uns Inhalte, die du nicht erreichst, auch in einer anderen Form anfordern – zum Beispiel als einfache Textdatei.
Was das für deine Website bedeutet
Ob dich das BFSG betrifft, hängt an zwei Fragen: Verkaufst du an Verbraucher, und wie groß ist dein Betrieb? Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt – wir setzen die Anforderungen technisch um.