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Ratgeber Barrierefreiheit

Barrierefreie Website: Was dazugehört und wie du deine Seite prüfst

Eine barrierefreie Website lässt sich von allen Menschen bedienen, auch mit Tastatur, Bildschirmleser oder stark vergrößerter Schrift. Hier steht, was dazugehört, wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft und wie du deine Seite in zehn Minuten selbst prüfst.

  • Was eine barrierefreie Website ausmacht, in sechs Punkten
  • Wen das BFSG erfasst, belegt mit dem Gesetzestext
  • Ein Selbsttest in vier Schritten, ohne Fachwissen
  • Was Barrierefreiheit bei einer neuen Website kostet
Die häufigsten Barrieren

Fast jede Website hat messbare Barrieren

Die US-Organisation WebAIM prüft jedes Jahr die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites automatisch. Im Bericht 2026 hatten 95,9 Prozent davon erkennbare Fehler nach den WCAG-Richtlinien, im Schnitt 56 pro Seite. Drei Fehler führen die Liste an.

Zu wenig Kontrast

Schrift, die sich zu schwach vom Hintergrund abhebt, ist der häufigste Fehler: 83,9 Prozent der Startseiten hatten ihn. Die WCAG verlangen für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Wer schlecht sieht oder bei Sonne aufs Handy schaut, kann solchen Text kaum lesen.

Bilder ohne Beschreibung

53,1 Prozent der Startseiten zeigten Bilder ohne Alternativtext. Ein Bildschirmleser liest dann nur „Bild“ oder einen Dateinamen vor. Wer blind ist, erfährt nicht, was das Foto zeigt: das Team, die Werkstatt oder das Angebot der Woche.

Felder ohne Beschriftung

Bei 51 Prozent fehlten Beschriftungen an Formularfeldern. Wer die Seite hört statt sieht, weiß dann nicht, ob Name, Telefonnummer oder Nachricht hineingehört. Ausgerechnet das Anfrageformular, an dem neue Aufträge hängen, wird so zur Sackgasse.

Die sechs Grundlagen

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Das Gesetz sagt es so: Barrierefrei ist, was für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist (§ 3 Abs. 1 BFSG). Für eine Website heißt das vor allem:

01

Kontrast und lesbare Schrift

Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab, bei normaler Schrift mit mindestens 4,5 zu 1. Die Seite lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass etwas abgeschnitten wird oder übereinanderrutscht. Beides verlangen die WCAG auf Stufe AA.

02

Bedienbar mit der Tastatur

Alles, was sich anklicken lässt, erreicht man auch mit der Tab-Taste, in sinnvoller Reihenfolge und mit sichtbarer Markierung. Darauf sind alle angewiesen, die keine Maus benutzen können, und viele, die mit einem Bildschirmleser arbeiten.

03

Beschreibungen für Bilder

Jedes Bild mit Inhalt hat einen kurzen Alternativtext, der sagt, was zu sehen ist. Reine Schmuckbilder werden für Bildschirmleser bewusst ausgeblendet, damit nicht jedes Ornament vorgelesen wird.

04

Eine klare Struktur

Echte Überschriften in richtiger Reihenfolge, die Sprache der Seite im Code hinterlegt, Links mit sprechendem Text statt „hier klicken“. So findet sich zurecht, wer die Seite hört statt sieht. Suchmaschinen und KI-Assistenten lesen übrigens dieselbe Struktur.

05

Formulare und Tippflächen

Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Pflichtfelder sind gekennzeichnet, Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist. Knöpfe sind groß genug zum Antippen: Die WCAG 2.2 verlangen mindestens 24 mal 24 Pixel, wir planen mit 44.

06

Ruhe statt Dauerbewegung

Videos mit Ton brauchen Untertitel. Was sich automatisch länger als fünf Sekunden bewegt, muss sich anhalten lassen. Und wer auf seinem Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, sollte eine ruhige Seite ohne Animationen bekommen.

Was das Gesetz sagt

Wer muss barrierefreie Websites anbieten?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft nicht jede Website, sondern bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites zählt vor allem der elektronische Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG).

Gemeint sind Dienste, die über Websites oder Apps „auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags“ erbracht werden (§ 2 Nr. 26 BFSG). Laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennen die Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums als Beispiele den Online-Verkauf von Produkten und die Online-Buchung von Terminen. Zu reinen Präsentationsseiten schreibt die Bundesfachstelle: „Auf eine reine Präsentationswebseite, die entweder ausschließlich informativ ist oder auf welcher Produkte oder Dienstleistungen lediglich beworben werden, sollte dies hingegen nicht zutreffen“.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG). Das Gesetz meint damit Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Wer eines der im Gesetz genannten Produkte in Verkehr bringt, etwa Computer oder E-Book-Lesegeräte, fällt auch als Kleinstunternehmen darunter. Angebote ausschließlich für Geschäftskunden sollten laut Bundesfachstelle nicht betroffen sein.

Ob das auf deinen Betrieb zutrifft, ist eine Rechtsfrage im Einzelfall. Die beantworten wir nicht, das dürfen wir als Agentur auch nicht. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen kostenfrei, bietet nach eigener Angabe aber keine Rechtsberatung an. Verbindlich klärt es eine Anwältin oder ein Anwalt.

Unabhängig von der Pflicht: Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung, 9,4 Prozent der Bevölkerung, gut ein Drittel davon ist 75 Jahre oder älter (Statistisches Bundesamt). Auch die Bundesfachstelle rät Kleinstunternehmen, sich mit dem Thema zu beschäftigen: „Digitale Barrierefreiheit stärkt Ihre Wettbewerbsfähigkeit und eröffnet zusätzliche Wachstumspotenziale.“

Selbsttest in zehn Minuten

So prüfst du, ob deine Website barrierefrei ist

01

Nur mit der Tab-Taste

Leg die Maus weg und drück auf deiner Startseite immer wieder die Tab-Taste. Siehst du jederzeit, wo du gerade bist? Erreichst du Menü, Telefonnummer und Anfrageformular? Kommst du aus jedem Fenster wieder heraus? Jedes Nein ist eine echte Barriere.

02

Auf 200 Prozent vergrößern

Halte Strg gedrückt und tippe auf Plus (am Mac: Cmd und Plus), bis der Browser 200 Prozent anzeigt. Alles muss lesbar und bedienbar bleiben: kein abgeschnittener Text, nichts übereinander, kein Knopf, der aus dem Bild rutscht.

03

Farben nachmessen

Blasse oder hellgraue Schrift ist verdächtig. Ein kostenloser Kontrastrechner, etwa der von WebAIM, zeigt dir, ob Schrift- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5 zu 1 erreichen. Prüf vor allem Fließtext, Knöpfe und die Schrift über Fotos.

04

Automatisch testen, dann nachdenken

Gib deine Adresse bei pagespeed.web.dev ein und schau auf den Wert „Barrierefreiheit“. Der Test findet viele Fehler, aber nicht alle: Bei einem Test der britischen Regierung von 2017 übersahen alle zehn geprüften Werkzeuge 42 von 143 eingebauten Barrieren.

Was es kostet

Was eine barrierefreie Website bei uns kostet

ab 799 €einmalig, netto zzgl. Umsatzsteuer

Für Barrierefreiheit berechnen wir keinen Aufpreis: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Struktur prüfen wir bei jeder Website vor der Übergabe, die Erklärung zur Barrierefreiheit legen wir mit an. Starter ab 799 Euro, Business ab 1.199 Euro, jeweils netto. Stand: September 2026.

Laufende Betreuung ist freiwillig und monatlich kündbar: technische Wartung ab 59 € im Monat, mit Inhaltsänderungen 149 €, mit Website-Assistent 249 €. Ohne Betreuung gehört dir die Website trotzdem – du pflegst sie dann selbst.

Wo wir arbeiten

Wir sitzen in Nürnberg und betreuen Betriebe in der Metropolregion. Für die einzelnen Städte gibt es eigene Seiten mit den Besonderheiten vor Ort.

Häufige Fragen zur barrierefreien Website

Wer muss barrierefreie Websites anbieten?

Nach dem BFSG vor allem Unternehmen, die Verbrauchern über ihre Website Verträge anbieten, etwa im Online-Shop oder bei der Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Ob das für deinen Betrieb gilt, ist eine Rechtsfrage im Einzelfall, die wir nicht beantworten dürfen.

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Fällt dein Angebot unter das BFSG, überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder die Umsetzung. Sie kann Mängel beanstanden und Maßnahmen anordnen, das Gesetz sieht auch Bußgelder vor (§ 37 BFSG). Unabhängig davon verlierst du Besucher, die deine Seite nicht bedienen können.

Wie kann man eine Website barrierefrei machen?

Erst messen, dann beheben: Kontraste anheben, Bilder beschreiben, Felder beschriften, Tastaturbedienung und Überschriften reparieren. Bei manchen Baukasten-Vorlagen lässt sich der Code dafür nicht weit genug ändern. Dann ist ein Neubau oft günstiger als Flickwerk.

Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

In vier Schritten: nur mit der Tab-Taste durch die Seite, auf 200 Prozent vergrößern, Farben mit einem Kontrastrechner nachmessen und einen automatischen Test wie PageSpeed Insights laufen lassen. Automatische Tests finden nicht alles, eine gründliche Prüfung braucht zusätzlich einen Menschen.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Bei uns gibt es dafür keinen Aufpreis: Die Prüfung auf Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Struktur gehört zu jeder Website ab 799 Euro netto. Eine bestehende Seite nachzurüsten kann mehr Aufwand sein. Wie viel fehlt, zeigt unser kostenloser Website-Check.

Ist juna-web.com selbst barrierefrei?

Wir arbeiten daran und legen offen, wo wir stehen. Im Lighthouse-Test erreicht unsere Startseite 100 von 100 Punkten bei Barrierefreiheit (gemessen am 29. September 2026). Bekannte Einschränkungen gibt es trotzdem, etwa das Video im Kopfbereich ohne Pause-Knopf. Alles steht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit.

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