Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft nicht jede Website, sondern bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites zählt vor allem der elektronische Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG).
Gemeint sind Dienste, die über Websites oder Apps „auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags“ erbracht werden (§ 2 Nr. 26 BFSG). Laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennen die Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums als Beispiele den Online-Verkauf von Produkten und die Online-Buchung von Terminen. Zu reinen Präsentationsseiten schreibt die Bundesfachstelle: „Auf eine reine Präsentationswebseite, die entweder ausschließlich informativ ist oder auf welcher Produkte oder Dienstleistungen lediglich beworben werden, sollte dies hingegen nicht zutreffen“.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG). Das Gesetz meint damit Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Wer eines der im Gesetz genannten Produkte in Verkehr bringt, etwa Computer oder E-Book-Lesegeräte, fällt auch als Kleinstunternehmen darunter. Angebote ausschließlich für Geschäftskunden sollten laut Bundesfachstelle nicht betroffen sein.
Ob das auf deinen Betrieb zutrifft, ist eine Rechtsfrage im Einzelfall. Die beantworten wir nicht, das dürfen wir als Agentur auch nicht. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät Kleinstunternehmen kostenfrei, bietet nach eigener Angabe aber keine Rechtsberatung an. Verbindlich klärt es eine Anwältin oder ein Anwalt.
Unabhängig von der Pflicht: Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung, 9,4 Prozent der Bevölkerung, gut ein Drittel davon ist 75 Jahre oder älter (Statistisches Bundesamt). Auch die Bundesfachstelle rät Kleinstunternehmen, sich mit dem Thema zu beschäftigen: „Digitale Barrierefreiheit stärkt Ihre Wettbewerbsfähigkeit und eröffnet zusätzliche Wachstumspotenziale.“