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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der JuNa Web UG (haftungsbeschränkt) und ihren Auftraggebern über die Erstellung und Betreuung von Websites einschließlich des KI-Website-Assistenten.

Version 2.5 · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der JuNa Web UG (haftungsbeschränkt), Fürther Straße 27, 90429 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder im Projektvertrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Nach einer Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot. Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung des Projektvertrags durch beide Parteien zustande; die Unterzeichnung kann handschriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine formlose Zusage des Auftraggebers auf ein Angebot leitet lediglich die Vertragsunterzeichnung ein.

(3) Erstgespräch, Gestaltungsvorschläge und Demo-Websites vor Vertragsschluss sind kostenfrei und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Rechte daran verbleiben beim Auftragnehmer; eine Nutzung oder Veröffentlichung durch den Interessenten ist erst nach Vertragsschluss und vollständiger Bezahlung gestattet.

(4) Die im Angebot genannten Preise gelten für den dort beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen des Umfangs während des Projekts werden gesondert vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites. Nicht ausdrücklich im Angebot genannte Leistungen sind nicht geschuldet; Zusatzleistungen und Änderungswünsche werden nach vorheriger Abstimmung gesondert nach Aufwand bzw. gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

(2) Im Leistungsumfang enthalten ist eine Korrekturrunde für das Design. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme werden nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Vertrags. Der Auftragnehmer bindet Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und Barrierefreiheitserklärung technisch ein und kann hierfür Entwürfe oder Textbausteine bereitstellen. Solche Entwürfe werden auf Grundlage von Mustertexten oder Rechtstext-Generatoren erstellt; eine rechtliche Prüfung oder Beratung im Einzelfall findet nicht statt. Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für diese Texte und sonstige Pflichtangaben liegt beim Auftraggeber; eine Prüfung durch eine hierzu befugte Stelle, insbesondere einen Rechtsanwalt, wird empfohlen.

(4) Soweit auf der Website Cookies, Analyse-, Tracking-, Marketing-, Consent-Management- oder sonstige Drittanbieter-Dienste eingesetzt werden, bestimmt und verantwortet der Auftraggeber deren Auswahl und rechtliche Zulässigkeit. Der Auftragnehmer setzt solche Dienste nach den Vorgaben des Auftraggebers technisch um.

(5) Hosting und Domainregistrierung werden über Drittanbieter bereitgestellt; deren Bedingungen gelten ergänzend. Domains werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers registriert; der Auftraggeber ist Inhaber der Domain. Domainkosten sind nicht in den Care-Plänen enthalten; der Auftraggeber trägt sie unmittelbar gegenüber seinem Domain-Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Verfügbarkeit und die marken- oder namensrechtliche Zulässigkeit einer Domain übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

(6) Die Website wird für die jeweils aktuellen Versionen gängiger Browser (z. B. Chrome, Firefox, Safari und Edge) optimiert. Eine vollständige Funktionsgleichheit in veralteten Browsern wird nicht geschuldet.

(7) Soweit Suchmaschinenoptimierung vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch eine bestimmte Platzierung oder einen bestimmten Erfolg in Suchmaschinen.

§ 4 Einsatz von KI-Werkzeugen und Dritten

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge zur Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Bildern, Grafiken, Videos und Programmcode einzusetzen. Solche Inhalte werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs geprüft und bearbeitet. Eine Gewähr für die vollständige Freiheit von Rechten Dritter oder die vollständige Richtigkeit KI-generierter Inhalte wird nicht übernommen, soweit der Auftragnehmer die übliche Sorgfalt beachtet hat.

(2) Der Auftraggeber prüft die für ihn erstellten Inhalte vor der Veröffentlichung auf sachliche und unternehmensbezogene Richtigkeit. Stellt der Auftraggeber selbst KI-generierte Inhalte bereit, ist er für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

(3) Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 5 Barrierefreiheit

(1) Soweit im Angebot eine barrierefreie Umsetzung ausgewiesen ist (z. B. in Anlehnung an die WCAG), schuldet der Auftragnehmer die dort genannten Maßnahmen bezogen auf den Stand der Website zum Zeitpunkt der Abnahme.

(2) Ob und in welchem Umfang den Auftraggeber gesetzliche Pflichten zur Barrierefreiheit treffen, insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), hängt von seinem Geschäftsmodell ab und liegt in seiner Verantwortung. Eine fortlaufende Sicherstellung der Barrierefreiheit ist nur im Rahmen eines vereinbarten Care-Plans und nur im dort beschriebenen Umfang geschuldet.

(3) Für Inhalte, die der Auftraggeber oder Dritte nach der Abnahme einfügen oder ändern, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung hinsichtlich der Barrierefreiheit.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form bereit, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Informationen und Zugänge.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch diese Inhalte entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Eine rechtliche Prüfung überlassener Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt.

(3) Verzögert sich das Projekt, weil erforderliche Inhalte, Mitwirkungshandlungen oder Freigaben ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

(4) Der Auftraggeber ist für die Sicherung der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten selbst verantwortlich, soweit nicht im Rahmen eines Care-Plans Backups durch den Auftragnehmer vereinbart sind.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 50 Prozent der Vergütung für die Website-Erstellung bei Auftragserteilung und der Restbetrag nach Veröffentlichung der Website (Go-Live) fällig. Verzögert sich die Veröffentlichung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Restbetrag spätestens 14 Tage nach Abnahme fällig. Abweichend kann im Vertrag vereinbart werden, dass die gesamte Vergütung erst nach der Veröffentlichung fällig wird. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Umsetzung nach deren Eingang.

(3) Monatliche Vergütungen für Care-Pläne werden monatlich im Voraus zum Ersten eines Monats in Rechnung gestellt. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart werden.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und die Verzugspauschale in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich auszusetzen. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

(6) Der Auftragnehmer kann die monatliche Vergütung für Care-Pläne mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines Kalendermonats anpassen, wenn sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten, insbesondere für Hosting, Software, Lizenzen, KI-Dienste oder Personal, verändert haben. Die Anpassung wird in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann den betroffenen Care-Plan in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform kündigen; hierauf wird er in der Mitteilung hingewiesen. Ein im Angebot gewährter Rabatt auf einen Care-Plan gilt für dessen gesamte Laufzeit, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist; bei einer Preisanpassung bleibt der prozentuale Rabatt erhalten.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber in Textform mit und stellt die Website, z. B. über einen Vorschau-Link, zur Prüfung bereit.

(2) Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der Frist nach Absatz 2 die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert oder wenn er die Website produktiv nutzt bzw. veröffentlichen lässt. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer bei der Bereitstellung hin.

(4) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Laufende Betreuung (Care-Pläne)

(1) Betreuungsleistungen werden als monatlich abzurechnende Dauerleistung erbracht. Die Betreuung beginnt mit dem ersten vollständigen Kalendermonat nach Veröffentlichung der Website; der Monat der Veröffentlichung ist im Erstellungspreis enthalten.

(2) Der Leistungsumfang des jeweiligen Care-Plans (Basic Care, Pro Care, Assist Care) ergibt sich aus dem Angebot und der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Content-Änderungen umfassen Änderungen bestehender Texte, Bilder und Angebote innerhalb bestehender Seiten; neue Seiten, neue Funktionen, Design- oder Strukturänderungen sind nicht umfasst. Das Kontingent wird nach tatsächlichem Zeitaufwand erfasst; übersteigt ein Änderungswunsch das verbleibende Kontingent, stimmt der Auftragnehmer das weitere Vorgehen vorab mit dem Auftraggeber ab. Zusagen zur Antwortzeit gelten an Werktagen (Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern). Der in den Care-Plänen enthaltene jährliche Technik-Check (Cookies, eingebundene Dienste, Barrierefreiheit) ist eine technische Prüfung und keine Rechtsberatung; Hinweise des Auftragnehmers ersetzen keine rechtliche Prüfung.

(3) Der Vertrag über Betreuungsleistungen läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit und kann vom Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende und vom Auftragnehmer mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Ein Wechsel des Auftraggebers in einen anderen Care-Plan ist mit derselben Frist zum Monatsende möglich.

(4) In einem Abrechnungszeitraum nicht genutzte Kontingente, etwa für Content-Änderungen oder Gespräche des KI-Website-Assistenten, verfallen zum Monatsende und werden nicht übertragen.

(5) Nach Beendigung der Betreuung überträgt der Auftragnehmer die Website auf Wunsch des Auftraggebers auf ein Konto des Auftraggebers beim jeweiligen Plattformanbieter. Ab der Übertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Plattformanbieters selbst. Ein darüber hinausgehender Umzug zu einem anderen Anbieter wird nach Aufwand berechnet. Für den KI-Website-Assistenten gilt ausschließlich § 10.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 KI-Website-Assistent (Assist Care)

(1) Der KI-Website-Assistent ist ausschließlich Bestandteil des Care-Plans Assist Care. Er wird nicht verkauft und nicht als eigenständiges Werk geliefert, sondern vom Auftragnehmer für die Dauer des Care-Plans als laufende Dienstleistung bereitgestellt, betrieben und gepflegt. Die Einrichtung ist mit der monatlichen Vergütung abgegolten; eine Einrichtungsgebühr wird auch bei späterer Kündigung nicht nachberechnet.

(2) Der Leistungsumfang umfasst die Einbindung des Assistenten in die Website, den Betrieb, die Pflege der Wissensbasis auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Informationen sowie die Weiterleitung von Anfragen an den Auftraggeber. Je Kalendermonat sind bis zu 150 Gespräche enthalten. Ein Gespräch ist eine zusammenhängende Unterhaltung eines Websitebesuchers mit dem Assistenten. Ist das Kontingent erschöpft, kann der Assistent bis zum Monatsende auf andere Kontaktwege verweisen; ein erweitertes Kontingent kann gesondert vereinbart werden. Auf Anfrage teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Anzahl der im laufenden Monat geführten Gespräche mit.

(3) Sämtliche Rechte am Assistenten, insbesondere an Software, Programmcode, Systemanweisungen (Prompts), Konfiguration, Schnittstellen, Einbindungscode, Zugangsschlüsseln sowie an der vom Auftragnehmer erstellten Struktur und Aufbereitung der Wissensbasis, verbleiben beim Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Care-Plans Assist Care ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Assistenten auf seiner Website zu nutzen. § 11 Absatz 1 findet auf den Assistenten keine Anwendung.

(4) Endet der Care-Plan Assist Care, gleich aus welchem Grund, einschließlich eines Wechsels in einen anderen Care-Plan, endet das Nutzungsrecht am Assistenten zum selben Zeitpunkt. Der Auftragnehmer deaktiviert den Assistenten und entfernt ihn von der Website. Ein Anspruch auf Herausgabe, Übertragung, Export oder Weiterbetrieb des Assistenten, seines Programmcodes, seiner Systemanweisungen, seiner Konfiguration oder seiner Zugangsschlüssel besteht nicht. Dies gilt auch, wenn die Website nach § 9 Absatz 5 auf den Auftraggeber oder einen Dritten übertragen wird.

(5) Unberührt bleiben die Rechte des Auftraggebers an den von ihm selbst bereitgestellten Inhalten. Auf Verlangen, das innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in Textform zu stellen ist, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die von ihm bereitgestellten Wissensinhalte in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung. Gesprächsverläufe werden vom Auftragnehmer nicht gespeichert; über den Assistenten gestellte Anfragen erhält der Auftraggeber ausschließlich per E-Mail. Ein Export von Gesprächsverläufen ist daher nicht möglich. Für Betrieb und Pflege des Assistenten speichert der Auftragnehmer lediglich die Anzahl der Gespräche und Nachrichten je Kalendermonat (62 Tage lang), Zeitpunkt und Website eines Gesprächs mit einer gekürzten Prüfsumme der Sitzung, die keine Person erkennen lässt (die jeweils letzten 5.000 Einträge), sowie Fragen, die der Assistent aus der Wissensbasis nicht beantworten konnte (bis zu 200 Zeichen, 62 Tage lang), um die Wissensbasis zu ergänzen. Kontaktangaben aus Anfragen und IP-Adressen werden dort nicht abgelegt.

(6) Die Antworten des Assistenten werden automatisiert durch ein KI-Sprachmodell eines Drittanbieters erzeugt und können unvollständig oder unzutreffend sein. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Einrichtung und Pflege des Assistenten, nicht jedoch die Richtigkeit jeder einzelnen Antwort. Der Assistent ist so eingerichtet, dass er keine verbindlichen Angebote, Preiszusagen oder Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung abgibt. Der Auftraggeber prüft die Wissensbasis bei Freigabe, teilt Änderungen seiner Angebote, Preise und Zeiten unverzüglich mit und kontrolliert die Antworten in angemessenen Abständen.

(7) Der Assistent wird für Websitebesucher erkennbar als KI-System gekennzeichnet. Der Auftraggeber darf diese Kennzeichnung nicht entfernen oder verändern lassen. Der Auftragnehmer ergänzt bei der Einrichtung die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftraggebers um einen Textbaustein zum Assistenten; die Verantwortung für die Datenschutzerklärung verbleibt beim Auftraggeber als Verantwortlichem. Der Einsatz setzt einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 15 voraus.

(8) Der Auftraggeber wird den Assistenten nicht für die Abfrage besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) einsetzen lassen, sofern dies nicht gesondert vereinbart und rechtlich zulässig ist.

(9) Eine bestimmte Verfügbarkeit des Assistenten wird nicht geschuldet. Der Betrieb hängt von Diensten Dritter ab, insbesondere vom Anbieter des Sprachmodells und vom Hosting-Anbieter. Der Auftragnehmer darf das eingesetzte Sprachmodell oder den Anbieter wechseln, wenn die vereinbarte Funktion im Wesentlichen erhalten bleibt; die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags zu Unterauftragsverarbeitern bleiben unberührt. Bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder Zahlungsverzug nach § 7 Absatz 5 darf der Auftragnehmer den Assistenten vorübergehend deaktivieren.

§ 11 Nutzungsrechte und Referenzen

(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen der Website. Das Recht umfasst auch die Betreuung und das Hosting durch beauftragte Dritte. Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet.

(2) Der Auftragnehmer darf die veröffentlichte Website nach Abschluss zu Referenzzwecken nennen und abbilden (z. B. Screenshot und Link auf der eigenen Website, in Präsentationen und sozialen Netzwerken), sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.

(3) An eingesetzten Standardkomponenten, Bibliotheken, Schriften, Themes und Plugins bestehen die Rechte der jeweiligen Urheber. Erforderliche Lizenzen werden im Angebot ausgewiesen; Lizenzkosten Dritter trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 12 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit den nachfolgenden Abweichungen.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach § 13 Absatz 1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch unsachgemäße Nutzung oder durch Änderungen, Ausfälle oder Fehler von Diensten und Software Dritter entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Unrichtigkeit automatisiert erzeugter Antworten des KI-Website-Assistenten, soweit kein Fall der Absätze 1 und 2 vorliegt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit der Website oder des KI-Website-Assistenten, soweit Ausfälle auf Umständen beruhen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Hosting-, KI- oder sonstigen Drittanbietern.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Verantwortlichen für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit kein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Für Verzögerungen und Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, großflächige Strom- oder Internetausfälle, Cyberangriffe, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder Streiks, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer enthält dessen Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Erstellung, der Betreuung oder des KI-Website-Assistenten personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für den Care-Plan Assist Care ist der Abschluss vor Inbetriebnahme des Assistenten erforderlich.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.